EAG-Investitionszuschuss
Was ist der EAG-Investitionszuschuss?
Dieser Artikel bezieht sich auf die EAG Förderung 2024, welche bis zum letzten Fördercall im Herbst des Jahres 2024 beantragt werden kann. Des Weiteren gibt es eine Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaik-Anlagen ab dem 1.1.2024. Hier findest du mehr Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung und des EAG Investitionszuschusses für dieselbe Anlage ist nicht möglich.
Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung zur Anwendung kommt, ist keine Antragsstellung nach EAG möglich. Bei HALLOSONNE kommt die Umsatzsteuerbefreiung immer zur Anwendung.
In Fällen, in denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt, kann weiterhin die EAG Förderung angesucht werden.
Der EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) Investitionszuschuss, auch die EAG Bundesförderung genannt, unterstützt den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Österreich. Der Zuschuss fördert PV-Leistung (kWp - Kilowatt Peak) mit einem definierten Geldbetrag:
- für die Kategorie A, PV-Anlagen bis 10 kWp: 195 € pro kWp
- für die Kategorie B, PV-Anlagen > 10 bis 20 kWp: 185 € pro kWp
- für die Kategorie C, PV-Anlagen > 20 bis 100 kWp: 150 € pro kWp
- für die Kategorie D, PV-Anlagen > 100 bis 1000 kWp: 140 € pro kWp
- und für den Fall, dass du dich auch für einen Stromspeicher entschieden hast: mit 200 € pro kWh zusätzlich.
Für den Stromspeicher beträgt die förderbare Mindestgröße 4 kWh Speicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh Speicherkapazität pro kW installierter PV-Anlagenleistung. Zudem muss der Stromspeicher gemeinsam mit der PV-Anlage installiert werden, um förderbar zu sein. Eine alleinige Nachrüstung des Stromspeichers ist also generell nicht förderbar. Wichtig ist zudem, dass zur Antragstellung die finale Betriebserlaubnis des Netzbetreibers NOCH NICHT erteilt sein darf.
Was ist mit dem EAG Investitionszuschuss förderfähig?
Anlagen, die bereits durch die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen begünstigt wurden, werden nicht mehr durch den Investitionszuschuss gefördert!
Gefördert werden:
- Anlagen, welche nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen
- Anlagen über 35 kWp
- Erweiterungen, wenn die Gesamtleistung (inklusive Bestandsanlage) 35 kWp übersteigt
- Anlagen auf Gebäuden
- die keinem Wohnzweck unterliegen
- die nicht von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden
- die keinen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen
- Freiflächenanlagen
- Anlagen, die bereits vor Inbetriebnahme einen korrekten Erstantrag eingereicht haben, jedoch in früheren Fördercalls mangels Kontingent abgelehnt wurden und bis zum Jahr 2023 mit Umsatzsteuer abgerechnet wurden.
- Stromspeicher werden mit 200 €/kWh Speicherkapazität subventioniert, jedoch ausschließlich in Verbindung mit der Installation oder Erweiterung einer neuen PV-Anlage.
Der richtige Zeitpunkt der Beantragung
Beantragen kannst du die Förderung:
- ausschließlich online über die Website der EAG Abwicklungsstelle,
- wie oben beschrieben nur mit einer positiven Netzzugangsbestätigung,
- die finale Betriebserlaubnis deines Netzbetreibers darf NOCH NICHT erteilt sein,
- alle Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen,
- nur während des Zeitfensters für die Antragstellung, dem sogenannten Fördercall.
Schritt für Schritt zur EAG Förderung
3 Schritte zum Projekt
Im EAG Portal kannst du dein Projekt flexibel erstellen. Du kannst bereits vor einem geöffneten Fördercall mit der Projekterstellung beginnen.
- Für den Fall, dass du ein gültiges Ticket zu deinem Einspeisezählpunkt gezogen hast, wird der Zeitpunkt der Ticketziehung, als Einreichzeitpunkt für deinen Förderantrag herangezogen. Vergiss aber nicht, dein Projekt auch im laufenden Fördercall einzureichen!
- Nachdem du dein Projekt fertiggestellt hast, kannst du es einreichen, sobald ein passender Förderaufruf geöffnet ist. Wurde ein Ticket zu deinem Einspeisezählpunkt gezogen, wird dieses automatisch mit deinem Projekt verknüpft.
Registrierung
Der erste Schritt im EAG Portal ist die Nutzerregistrierung. Verwende hierzu eine persönliche, auf deinen Namen lautende E-Mail-Adresse. Beachte bei der Passwortwahl bitte folgende Kriterien:
- Länge: 8 – 15 Zeichen
- Mindestens ein Groß- und ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Sonderzeichen (? # etc.)
Projekt erstellen
Mit einem Klick auf den Button „Neues Projekt erfassen“ startest du dein neues Projekt. Als Förderwerber gilt die Person, welche die Anlage erwirbt und schlussendlich auch betreibt. Folgende Rechtsformen kann ein Förderwerber haben:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen
- Zusammengesetzte Förderwerber (Kombinationen aus juristischen und natürlichen Personen)
Förderwerber erfassen
Natürliche Person
- Vorname, Nachname, Meldeadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail Adresse des Förderwerbers eingeben.
- Die eingegebenen Daten müssen mit dem Meldezettel des Förderwerbers übereinstimmen.
- Bei Problemen mit der Identifikation des Förderwerbers kannst du nach fünf fehlgeschlagenen Versuchen die Projekterfassung ohne Identifikation fortsetzen und am Ende der Projekterfassung einen Meldezettel hochladen.
Juristische Person
- Gib die korrekte Firmenbuchnummer ein, die Firmenadresse wird dann direkt aus dem Firmenbuch übernommen.
- Hinterlege eine vertretungsbefugte Kontaktperson und lade die Vertretungsbefugnis (z.B. Firmenbuchauszug) hoch. Eine Vorlage zur Vertretungsbefugnis findest du auf der Webseite.
- Über die Funktion „Hinzufügen“ kannst du eine weitere juristische oder natürliche Personen hinzufügen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) oder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
- Gib alle Mitglieder der Gesellschaft als Förderwerber an. Durch Klick auf den Button „Hinzufügen“ kannst du weitere Mitglieder erfassen.
Informationen zur geplanten Anlage erfassen
Nach der Erfassung des Förderwerbers müssen nun Informationen zur geplanten Anlage angegeben werden. Hierzu sind folgende Informationen notwendig:
Zählpunktbezeichnung
- Den Einspeisezählpunkt zur Photovoltaikanlage erhältst du von deinem Netzbetreiber. Eine Antragsstellung ist nur mit diesem möglich.
- Wichtig: Mit einem Bezugszählpunkt ist keine Antragsstellung möglich.
Anlagenstandort
- Gib entweder eine Adresse oder eine Grundstücksnummer an.
- Achte bei der Auswahl des Ortes darauf, dass du die richtige Ortschaft erfasst. Diese muss nicht zwingend mit der politischen Gemeinde übereinstimmen.
Einspeisetyp
- Volleinspeiser: speist die gesamte produzierte Energie direkt ins öffentliche Stromnetz ein.
- Überschusseinspeiser: verbraucht einen Teil der produzierten Energie selbst und speisen nur die überschüssige Energie ins öffentliche Stromnetz ein.
Erneuerbare Energiegemeinschaft
- Gib an, falls du Teil einer Energiegemeinschaft bist.
Projektname
- Vergib einen Projektnamen deiner Wahl.
Weitere Förderungen
- Gib bekannt, welche weiteren Förderungen du für dein Projekt in Anspruch nehmen möchtest.
Leistung
- Gib die Modulspitzenleistung der zu fördernden Anlage an. Multipliziere hierzu die Leistung der einzelnen Module mit der Anzahl der Module (z.B.: 10 Module à 400 wp = 4 kWp).
- Gib bei einer Erweiterung nur die Erweiterungsleistung an.
Wechselrichternennleistung
- Diese Information entnimmst du dem Datenblatt deines Wechselrichters.
Projekt (Erweiterung)
- Solltest du eine Erweiterung beantragen, gib auch die ursprüngliche Leistung der Anlage, die ursprüngliche Wechselrichternennleistung sowie die ursprüngliche Kollektorfläche an.
Kollektorfläche
- Diese entspricht den einzelnen Modulflächen, multipliziert mit der Anzahl der Module.
Stromspeicher/Nettokapazität
- Bei Auswahl eines Stromspeichers ist die Nettokapazität des geplanten Speichers anzuführen. Den Wert entnimmst du dem Datenblatt deines Speichers.
Zeitplan
- Erfasse den geplanten Umsetzungszeitraum deiner Anlage.
Kostenplan
- Erfasse die geplanten Projektkosten getrennt für Photovoltaikanlage und einen etwaigen Speicher.
- Wähle aus, ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Dokumente hochladen
Zur Bestätigung deiner Angaben sind folgende projektspezifische Dokumente hochzuladen:
- Dokument des Netzbetreibers mit Einspeisezählpunkt: Dieses Dokument muss den Namen des Zählpunkteigentümers, den Anlagenstandort sowie den Einspeisezählpunkt (33 Stellen, beginnend mit AT00) enthalten.
- Anzeigen und Genehmigungen: Falls für dein Projekt Anzeigen oder Genehmigungen notwendig sind, lade diese hoch. Alle notwendigen Genehmigungen und Anzeigen müssen vor dem Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen.
- Technische Projektbeschreibung: In der technischen Projektbeschreibung werden die Eckdaten des Projektes zusammengefasst. Eine Vorlage zur technischen Projektbeschreibung findest du auf der Webseite.
Einreichung
- Mit einem Klick auf den Button „Zur Einreichung“ kannst du dein Projekt einreichen. Hier werden dir alle zu deinem Projekt passenden aktuellen und zukünftigen Förderprogramme angezeigt.
- Im letzten Schritt werden noch einmal alle Anlagendaten zusammengefasst dargestellt. Nach Bestätigung der Zustimmungserklärungen kannst du dein Projekt fertig einreichen.
- Du erhältst eine Bestätigung deiner Einreichung per Mail.
Falls zu deinem Zählpunkt ein Ticket gezogen wurde, erkennst du das passende Förderprogramm an einem Symbol.
Ticketziehung
Zugang zur Ticketziehungsplattform:
- Besuche am ersten Tag des Fördercalls ab 17:00 Uhr die Website www.eag-abwicklungsstelle.at.
- Klicke auf „Start“, um mit der Ticketziehung zu beginnen.
Einspeisezählpunkt:
- Gib hier den Einspeisezählpunkt deiner geplanten Anlage ein. Diese 33-stellige Nummer erhältst du von deinem zuständigen Netzbetreiber.
- Wichtig! Der Bezugszählpunkt kann hier nicht verwendet werden!
E-Mail-Adresse:
- Verwende hier deine E-Mail-Adresse. An diese Adresse wird die Bestätigungsmail zu deinem Ticket gesendet.
Ticket ziehen:
- Mit einem Klick auf „Ticket ziehen“ schließt du die Ticketziehung ab.
Antragstellung
Einreichung deines Projekts:
- Am Tag darauf kannst du dein Projekt im EAG Portal einreichen.
- Dein Projekt wird anhand des Zählpunktes bei der Antragseinreichung mit deinem Ticket verbunden.
Wichtige Tipps zum EAG Investitionszuschuss
- Die Reihung beim Fördercall erfolgt nach dem Einreichzeitpunkt. D.h. wer früher ein Ticket zieht, erhöht die Chance für eine Förderung (first come, first serve). Wir empfehlen dir deshalb, das Ticket, wenn möglich unmittelbar nach Freischaltung der Eingabemaske zu ziehen (der Zeitpunkt wird auf der EAG Website kommuniziert).
-1. Fördercall 2024 15.4.2024 bis 29.4.2024
-2. Fördercall 2024 12.6.2024 bis 26.6.2024
-3. Fördercall 2024 7.10.2024 bis 21.10.2024
- Bitte löse nur ein einziges Ticket. Das System erkennt solche Versuche und lässt dich ausschließlich ein einziges Ticket, und zwar das letzte, bearbeiten. Alle vorherigen von dir gelösten Tickets werden ungültig und du rutschst mit deinem Antrag in der Reihung nach hinten.
- Bitte verwechsle nicht den OeMAG EAG Investitionszuschuss (oben beschrieben) mit dem OeMAG Marktpreis / Überschusseinspeisevergütung. Die Anmeldung zum Marktpreis führt HALLOSONNE für dich durch.
So geht es nach der Antragstellung weiter
Prüfung deines Antrags
Nun prüft das Fördermanagement deine Unterlagen, was aufgrund des großen Andrangs und der strengen Förderbedingungen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Den aktuellen Status deines Antrags kannst du jederzeit online nach dem Login im EAG Portal einsehen.
Vertragserstellung
Wenn dein Antrag erfolgreich genehmigt wurde, wird dir dazu ein Vertrag erstellt, den du online herunterladen kannst. Mit diesem Vertrag wird dir auch eine 12-monatige Inbetriebnahmefrist gesetzt, in welcher die Anlage und ggf. der zugehörige Speicher spätestens fertiggestellt und in Betrieb genommen werden müssen. Alle Details dazu findest du online bei deinem Förderantrag nach dem Login im Portal.
Endabrechnung und Auszahlung
Bis spätestens sechs Monate nach Ende der Inbetriebnahmefrist musst du die Endabrechnung einreichen. Das machst du, indem du alle erforderlichen Unterlagen über die Onlineplattform bereitstellst. Wenn auch diese zweite Prüfung positiv erfolgt ist, wird dir dein EAG Investitionszuschuss auf deine angegebene Kontoverbindung ausbezahlt.
Folgende Dokumente sind für die Endabrechnung nötig:
- Rechnungen und Zahlungsbelege (Bargeldzahlungen sind ausgeschlossen!)
- Nachweis der Inbetriebnahme
- Prüfbericht eines autorisierten Handwerkers
- Nachweis über die Anbindung an das öffentliche Netz
- Fotos der Anlage (Gesamtansicht der Anlage) und Fotos der Gesamtfläche zur Überprüfung der Einhaltung der ökologischen Voraussetzungen sowie der Voraussetzungen bei Agri-Photovoltaikanlagen
Solltest du Probleme, insbesondere bei der Ticketziehung, haben, können wir dir die FAQ der EAG-Abwicklungsstelle zur Fördereinreichung empfehlen.
Das kannst du tun, wenn du keine Förderung mehr bekommst:
Du kannst beim nächsten Fördercall wieder einen Antrag stellen. Deine erstmalige Ticketziehung vor Inbetriebnahme stellt sicher, dass du auch beim nachfolgenden Fördercall nach Inbetriebnahme teilnehmen kannst.