Teilnahmebedingungen des Evolutions-Programms
1. Verantwortlicher für das HALLOSONNE Evolutions-Programm und die Empfehlungs-Prämie
Das HALLOSONNE Evolutions-Programm ermöglicht die Empfehlung einer Photovoltaik-Anlage, zum Kauf oder zu Finanzierung, an Familienmitglieder, Freund:innen und Nachbar:innen. Das Evolutions-Programm sowie wird angeboten und durchgeführt durch die HalloSonne GmbH, An den Kohlenrutschen 10, 1020 Wien, Österreich. Die HalloSonne GmbH ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In Datenschutzfragen kann der Datenschutzbeauftragte erreicht werden per E-Mail an datenschutz@hallosonne.com.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Zur Teilnahme am HALLOSONNE Evolutions-Programm berechtigt sind nur bestehende Kund:innen der HalloSonne GmbH, die natürliche Personen sind, oder deren jeweilige Rechtsnachfolger:innen betreffend die Nutzung oder Erwerb von PV-Anlagen (“Bestandskund:innen”). Bestandskund:innen, die im Rahmen dieses HALLOSONNE Evolutions-Programms einen Empfehlungscode an Dritte versenden oder mit diesen teilen, sind “Empfehlende”. Die Empfangenden eines solchen Empfehlungscodes sind „Empfohlene“.
2.2 Die/Der Empfehlende und die/der Empfohlene müssen zwei verschiedene natürliche Personen sein, die das 18. Lebensjahr erreicht und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Empfehlende und Empfohlene dürfen nicht demselben Haushalt angehören, also z. B. nicht dieselbe Wohnadresse führen.
2.3 Empfehlende können sich nicht selbst für das HALLOSONNE Evolutions-Programm empfehlen.
2.4 Die HalloSonne GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, die eine Teilnahme dieser Personen für HalloSonne GmbH unzumutbar machen z.B Empfehlende/r und Empfohlende/r können sich nicht gegenseitig "empfehlen".
3. Empfehlungsprozess
3.1 Empfehlungscodes, die zur Teilnahme am HALLOSONNE Evolutions-Programm berechtigen, können ausschließlich von HALLOSONNE erstellt werden und nur sofern die/der Empfehlende selbst bereits einen Projekt-Vertrag mit HALLOSONNE unterzeichnet hat.
3.2 Der Empfehlungscode ist an die E-Mail-Adresse der Empfehlenden gebunden und wird nach Vertragsunterzeichnung sowie nach fertiggestellter Installation von HALLOSONNE per E-Mail zugesendet. Der Empfehlungscode kann nur an Personen versendet werden, die zur Teilnahme berechtigt sind. Ausgenommen ist ein massenhaftes Anwerben (siehe 4.2).
3.3 Empfohlene können den Code nutzen, um auf der Website von HALLOSONNE eine unverbindliche Anfrage zu einer Photovoltaik-Anlage, zum Kauf oder zur Finanzierung, zu stellen. Im Formular, für die Anfrage zu einer PV-Anlage, ist der Empfehlungscode manuell einzutragen. Mit dem Erstellen der Anfrage wird die Beziehung von Empfehlender/-m und Empfohlener/-m auf Basis deren E-Mail-Adressen hergestellt und gespeichert.
3.4 Sollte der Empfehlungscode nicht im Rahmen der Anfragenstellung verwendet worden sein, kann dieser alternativ im weiteren Verlauf nachgetragen werden. Wurde bis zum erfolgten Vertragsabschluss kein Empfehlungscode hinterlegt, so besteht kein Anspruch mehr für eine Empfehlung bei Empfehlender/-m und Empfohlener/-m.
4. Stellung und Pflichten des/der Empfehlenden
4.1 Im Rahmen des gegenständlichen Evolutions-Programms sind die Empfehlenden nicht in die Organisation der HalloSonne GmbH eingebunden und HalloSonne GmbH kann der/dem Empfehlende:n diesbezüglich auch keine Weisungen erteilen.
4.2 Die/Der Empfehlende ist im Rahmen dieses Evolutions-Programms weder zu einer Tätigkeit noch zu einem Bewerben oder einem sonstigen Handeln verpflichtet. Ein Tätigwerden der/des Empfehlenden liegt daher ausschließlich in ihrem/seinem eigenen Ermessen und in ihrem/seinem eigenen Namen. Durch die Teilnahme am HalloSonne Evolutions-Programm entsteht auch kein Dienstverhältnis.
4.3 Die/Der Empfehlende verpflichten sich zwecks Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (§ 174 Telekommunikationsgesetz), den Empfehlungscode nur an Empfänger:innen zu versenden, die zuvor gegenüber der/den Empfehlenden nachweislich ihre Einwilligung erteilt haben, einen Empfehlungscode von der/dem Empfehlenden zu erhalten und noch keine Kund:innen von HalloSonne GmbH sind.
4.4 Die/Der Empfehlende darf den Empfehlungscode nur für persönliche, nicht-gewerbliche Zwecke nutzen. Zu gewerblichen Tätigkeiten jeglicher Art darf der Empfehlungscode nicht genutzt werden. Nicht zulässig sind daher insbesondere auch bezahlte Werbeaktionen, Online-Werbung, die öffentliche Verbreitung auf Websites, Sozialen Medien, auf Blogs und in Foren, die vorwiegend dazu dienen, die Empfehlungs-Prämien zu erhalten. Die/Der Empfehlende darf den Empfehlungscode zudem nicht via Massen-E-Mails, Kurznachrichten oder Nachrichten oder mittels automatisierter Systeme oder Bots an Dritte versenden.
4.5 Empfehlende und Empfohlene verpflichten sich, ihre Bankdaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC) rechtzeitig binnen 4 Wochen nach Installation der PV-Anlage HalloSonne GmbH bekannt zu geben. HALLOSONNE ist nicht verpflichtet, aufgrund fehlender oder falscher Kontodaten Teilnehmende am Evolutions-Programm zu kontaktieren oder anderweitige Nachforschungen zur Korrektur der Bankdaten durchzuführen. Ist die Überweisung der Empfehlungs-Prämie aufgrund fehlender Angaben nicht möglich, entfällt der Anspruch der Teilnehmenden, deren Daten fehlerhaft sind.
5. Auszahlung der Prämie
5.1 Die Prämie für die/den Empfehlende:n und die/den Empfohlene:n beträgt jeweils EUR 200,-.
5.2 Die/Der Empfehlende erhält bei jeder 5.erfolgreichen Empfehlung eine zusätzliche Prämie von insgesamt EUR 500,-.
5.3 Der Anspruch auf Auszahlung der Prämie entsteht mit erfolgreicher Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage bei der/dem Empfehlenden sowie der/dem Empfohlenen. Die PV-Anlage gilt als erfolgreich in Betrieb genommen, wenn der Kaufpreis für die PV-Anlage vollständig vom Konto der/des Empfehlenden und der/des Empfohlenen an HALLOSONNE überwiesen wurde oder durch HALLOSONNE eingezogen worden ist.
5.4 Die Prämie ist nach 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Auszahlung der Prämie gemäß 4.5 sowie 5.4 fällig.
5.5 Die/Der Empfehlende und die/der Empfohlene haben jeweils einen Anspruch auf Überweisung der Prämie auf das gemäß Punkt 4.5. bekanntgegebene Bankkonto in Österreich. Der Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar oder verhandelbar.
5.6 Anspruch auf Auszahlung der Prämie hat nur, wer nicht gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
6. Datenschutz
6.1 Mit der Teilnahme am HALLOSONNE Evolutions-Programms bestätigen Empfehlende und Empfohlene die Datenschutzerklärung von HALLOSONNE, welche unter Datenschutz abrufbar ist. Dort finden Teilnehmende eine vollständige Aufklärung zu ihren Rechten im Rahmen der DSGVO.
6.2 Die E-Mail-Adressen der Teilnehmenden werden zum Zwecke der Bereitstellung des Empfehlungscodes verarbeitet. Rechtsgrundlage ist die Durchführung vor-vertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Empfehlungscode wird ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des HALLOSONNE Evolutions-Programms an die bereitgestellte E-Mail-Adresse versendet. In dieser E-Mail befindet sich ein Hinweis auf den/die Empfehlende:n (Vorname und Nachname).
6.3 Sofern Empfohlene keine Informationen mehr zum Evolutions-Programms erhalten möchten, können sie dies durch Klicken auf einen Abmeldelink in der E-Mail kundtun und erhalten fortan keine E-Mails mehr von HALLOSONNE.
6.4 Sofern die Voraussetzungen von 5.1 bis 5.5 erfüllt sind und Empfehlende:r und Empfohlene:r einen Anspruch auf Auszahlung der Prämie haben, werden die Kontodaten zur Auszahlung der Prämie verarbeitet. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
6.5 Die im Rahmen des HALLOSONNE Evolutions-Programms von HALLOSONNE verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Jede betroffene Person hat im Rahmen der DSGVO bestimmte Rechte, die im Bereich Datenschutz abgerufen werden können.
6.6 Im Rahmen der Durchführung des HALLOSONNE Evolutions-Programms findet weder eine automatisierte Entscheidungsfindung noch „Profiling“ im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO statt, welche weder gegenüber der/dem Empfehlenden noch gegenüber der/dem Empfohlenen rechtliche Wirkung entfaltet oder in ähnlicher oder vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigt.
7. Haftung
HALLOSONNE haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen oder Ausfall der Telekommunikationsdienste, für unrichtige oder rechtswidrige Angaben der Empfehlenden oder Empfohlenen, Verluste oder Löschung von Daten, Viren oder Schäden, die in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Empfehlungsprogramm entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden von HALLOSONNE (seinen Organen, Mitarbeiter:innen oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
8. Beendigung des Empfehlungsprogramms
Jede Partei hat ein Recht auf ordentliche Kündigung des Evolutions-Programms zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
9. Allgemeines
9.1 Das Programm wird von HALLOSONNE als Gefälligkeit angeboten und ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen jederzeit widerrufbar.
9.2 Die HalloSonne GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, zumutbare Änderungen sowohl am HALLOSONNE Evolutions-Programm als auch an diesen Teilnahmebedingungen vorzunehmen (z. B. an der Teilnahmeberechtigung, hinsichtlich der Höhe der Empfehlungsprämie, dieses Programm mit irgendeinem anderen Empfehlungs- oder Kundenbindungsprogramm zu ersetzen und/oder das Programm insgesamt zu beenden). Bereits entstandene Ansprüche auf Prämien werden hierdurch nicht geschmälert.
9.3 Wenn die HalloSonne GmbH diese Teilnahmebedingungen ändert, werden die geänderten Teilnahmebedingungen an entsprechender Stelle veröffentlicht. Die geänderten Teilnahmebedingungen treten nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, sofern der/die Teilnahmeberechtigte nicht binnen 4 Wochen ab erfolgter Veröffentlichung den Änderungen widerspricht.
9.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein/werden, so wird der übrige Teil dieser Teilnahmebedingungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
9.5 Das HALLOSONNE Evolutions-Programm unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm ist gemäß § 14 KSchG jenes Gericht, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden oder der Kundin liegt.