Förderung Photovoltaik Kärnten: So geht’s!
In Kärnten können Privatpersonen bis 31.12.2024 eine Energieförderung vom Land Kärnten für eine Photovoltaik-Anlage und/oder einen Photovoltaik-Speicher für den Hauptwohnsitz beantragen. Mittels Antragsformular kann die Förderung für die PV-Anlage sowie den Stromspeicher gemeinsam erfolgen.
Die Förderung Photovoltaik Kärnten für PV-Anlagen
Was wird gefördert?
Bis 31. Dezember 2024 werden neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb sowie Erweiterungen bis 10 kWp unter folgenden Voraussetzungen gefördert:
- Die Stromerzeugung ist für den Hauptwohnsitz gedacht
- Mindestgröße von 3 kWp bei Neuerrichtung
- Errichtung der PV-Anlage durch ein befugtes Unternehmen
- Zählpunktbezeichnung der Photovoltaikanlage
Förderfähig sind Kosten für:
- Material
- PV-Module
- Wechselrichter
- Installationsmaterial
- Montage des Materials
- Planung
NICHT förderfähig sind Kosten für:
- Inselanlagen
- PV-Anlagen, die sich nicht am Hauptwohnsitz befinden
- gebrauchte PV- Module
- Kosten für die Antragseinreichung
- bauliche Maßnahmen
Um welche Art und Höhe der Förderung handelt es sich?
Bei der Förderung Photovoltaik Kärnten handelt es sich um einen einmaligen Baukostenzuschuss in der Höhe von 50% der anerkennbaren Investitionskosten (hierzu werden mögliche Landes-, Bundes- oder EU-Förderungen einbezogen). Es werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 10 kWp in der Höhe von maximal € 480,00/kWp gefördert (maximal daher € 4.800) .
Zu beachten ist, dass die Förderung durch den Nullsteuersatz in Kärnten abgezogen wird.
Rechenbeispiele (mit fiktiven Zahlen)
Beispiel A
Kosten PV-Anlage mit 10 kWp = € 10.000
Kosten PV-Anlage inkl. 20% Steuer = € 12.000
Davon werden maximal 50% gefördert = € 6.000
Es wurden allerdings bereits € 2.000 durch die Umsatzsteuerbefreiung gefördert: € 6.000 - € 2.000 = € 4.000
10 kWp x € 480 = € 4.800
In diesem Fall beträgt die maximale Förderhöhe € 4.000.
Beispiel B
Kosten PV-Anlage mit 12 kWp = € 13.000
Kosten PV-Anlage inkl. 20% Steuer = € 15.600
Davon werden maximal 50% gefördert = € 7.800
Es wurden allerdings bereits € 2.600 durch die Umsatzsteuerbefreiung gefördert: € 7.800 - € 2.600 = € 5.200
10 kWp x € 480 = € 4.800
In diesem Fall beträgt die maximale Förderhöhe € 4.800.
Auch eine Anlagenerweiterung kann gefördert werden, beachte aber, dass auch in diesem Fall die maximale Höhe von € 4.800 nicht überschritten werden kann. Solltest du für die bestehende Anlage bereits eine Förderung erhalten haben und es wurde nicht der volle Betrag ausgeschöpft, kannst du eine Förderung über die Differenz beantragen.
Wann und wo muss die Förderung beantragt werden?
Der Förderantrag muss nach Fertigstellung der Photovoltaikanlage mittels eines Antragsformulars zur Förderung von PV-Anlagen und Stromspeicher und den dazugehörigen Beilagen eingebracht werden.
Das Antragsformular muss auch von der zuständigen Gemeinde unterzeichnet werden. Im Zuge dessen kann auch gleich die Bauanzeige durchgeführt werden.
Bitte beachte, dass die Bearbeitung deines Antrags bis zu 7 Monate in Anspruch nehmen kann.
Welche Dokumente werden für die PV-Förderung benötigt?
Für die Förderung Photovoltaik Kärnten benötigst du folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Bestätigung der Baubehörde
- Abnahmeprotokoll
- Rechnungen sowie Zahlungsnachweise
- Fertigstellungsmeldung bzw. Netzzugangsvertrag
Kann die Förderung mit anderen kombiniert werden?
Die Förderung kann mit dem EAG Investitionszuschuss (OeMAG) und der Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz) kombiniert werden. Für die Förderung werden allerdings nur die Nettokosten (Kosten exkl. MwSt.) herangezogen.
Die Förderung Photovoltaik Kärnten für Stromspeicher
Was wird gefördert?
Mit der Stromspeicher-Förderung Photovoltaik Kärnten werden stationäre Photovoltaik-Speicher zur Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen unter folgenden Voraussetzungen gefördert:
- überwiegende Selbstnutzung des erzeugten/gespeicherten Stroms
- Errichtung durch ein befugtes Unternehmen
- 10-Jahresgarantie für den Photovoltaik-Speicher
- maximal 1 Stromspeicher pro Photovoltaikanlage und Gebäude
NICHT förderfähig sind:
- Photovoltaik-Speicher von PV-Inselanlagen
- PV-Speicher von Wohnobjekten, die nicht als Hauptwohnsitz bewohnt werden
- gebrauchte Stromspeicher
Um welche Art und Höhe der Förderung handelt es sich?
Es handelt sich um einen einmaligen Baukostenzuschuss in der Höhe von maximal 50% der Investitionskosten (mögliche Landes-, Bundes- oder EU-Förderungen werden einbezogen).
Pro Standort werden maximal 10 kWh in der Höhe von € 350,00/kWh gefördert. Das bedeutet maximal € 3.500.
Rechenbeispiele (mit fiktiven Zahlen)
Beispiel A
Kosten PV-Speicher mit 7 kWh = € 7.600
Kosten PV-Speicher inkl. 20% Steuer = € 9.120
Davon werden maximal 50% gefördert = € 4.560
Es wurden allerdings bereits € 1.520 durch die Umsatzsteuerbefreiung gefördert: € 4.560 - € 1.520 = € 3.040
7 kWh x € 350 = € 2.450
In diesem Fall beträgt die maximale Förderhöhe € 2.450.
Beispiel B
Kosten PV-Speicher mit 10,5 kWh = € 10.000
Kosten PV-Speicher inkl. 20% Steuer = € 12.000
Davon werden maximal 50% gefördert = € 6.000
Es wurden allerdings bereits € 2.000 durch die Umsatzsteuerbefreiung gefördert: € 6.000 - € 2.000 = € 4.000
10 kWh x € 350 = € 3.500
In diesem Fall beträgt die maximale Förderhöhe € 3.500.
Die Erweiterung eines Photovoltaik-Speichers kann ebenfalls gefördert werden. Dabei zu beachten ist allerdings, dass auch in diesem Fall die maximale Höhe von € 3.500 nicht überschritten werden kann. Wenn du für einen bestehenden Stromspeicher schon eine Förderung erhalten hast und nicht den vollen Betrag ausgeschöpft hast, kann du über die Differenz noch eine Förderung beantragen.
Wann und wo muss die Förderung beantragt werden?
Nach der Installation des Stromspeichers kann der Förderantrag mittels Formular zur Förderung von PV-Anlagen und Stromspeicher und den benötigten Unterlagen gestellt werden.
Der Förderantrag ist auch von der zuständigen Gemeinde zu unterzeichnen. Gleichzeitig kann auch die notwendige Bauanzeige (für die PV-Anlage) durchgeführt werden.
Bitte beachte, dass die Bearbeitung deines Antrags bis zu 7 Monate in Anspruch nehmen kann.
Welche Dokumente werden für die PV-Förderung benötigt?
Für die Förderung Photovoltaik-Speicher Kärnten benötigst du folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Bestätigung der Baubehörde
- Abnahmeprotokoll
- Rechnungen sowie Zahlungsnachweise
- Fertigstellungsmeldung bzw. Netzzugangsvertrag
- Nachweis 10-Jahresgarantie
Kann die Förderung mit anderen kombiniert werden?
Die Förderung Photovoltaik Kärnten für Stromspeicher kann theoretisch mit folgenden Förderungen kombiniert werden:
- Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz)
- Klima- und Energiefonds
- EAG Investitionszuschuss (OeMAG)
Für die Förderung werden allerdings nur die Nettokosten (Kosten exkl. MwSt.) herangezogen und für HALLOSONNE Kunden ist auch nur die Kombination mit der Umsatzsteuerbefreiung relevant, da der Klima- und Energiefonds nur die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von Stromspeichern zu bestehenden PV-Anlagen fördert. HALLOSONNE verkauft Photovoltaik-Speicher jedoch nur in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage.
Der EAG Investitionszuschuss wiederum ist nur für Stromspeicher relevant, die gleichzeitig mit einer PV-Neuanlage errichtet werden und die Anlagengröße muss über 35 kWp betragen. HALLOSONNE bietet eine Anlagengröße von maximal 16 kWp an.