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Photovoltaik-Förderung Salzburg: Alle Infos auf einen Blick

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Münzen auf Photovoltaik Modulen und Salzburg-Wappen als Symbol für PV-Förderungen in Salzburg
Example H2
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Das Land Salzburg hat ambitionierte Ziele für den Klimaschutz und stellt daher auch entsprechende Fördermaßnahmen in Salzburg bereit.

Was wird mit der Photovoltaik-Förderung Salzburg gefördert?

In Salzburg steht dir eine Förderung sowohl für die Errichtung als auch für die Erweiterung einer Photovoltaikanlage zur Verfügung. Eine Förderung erhältst du unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude (keine Neuerrichtung).
  • Die PV-Anlage muss an das öffentliche Netz angeschlossen sein.
  • Das betroffene Gebäude muss überwiegend als Haupt- oder Nebenwohnsitz genutzt werden.
  • Die Photovoltaik-Anlage muss sich an oder auf dem Gebäude befinden.
  • Die Leistung der PV-Anlage ist größer als 1 kWp.
  • Die Rechnungen weisen ein Rechnungsdatum nach dem 1.2.2024 auf.
  • Bei einer nach Norden ausgerichteten Anlage (Abweichung um mehr als 157,5° von Süd) muss der Jahresenergieertrag mindestens 800 kWh/a je kWp betragen.

Förderfähig sind jene Kosten, die zur Verwirklichung der Umweltschutzziele in Salzburg beitragen. Die Kosten müssen auch unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen.

Für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Speichern steht in Salzburg leider KEINE Förderung zur Verfügung.

Um welche Art und Höhe der Förderung handelt es sich?

Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Leistung der PV-Anlage:

Kategorie A

bis 10 kWp = € 200/kWp 

(relevant für deine HALLOSONNE PV-Anlage)

‍

Kategorie B

über 10 kWp bis 20 kWp = € 150/kWp

(relevant für deine HALLOSONNE PV-Anlage)

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Kategorie C

über 20 kWp bis 100 kWp = € 100/kWp

‍

Kategorie D

über 100 kWp = € 50/kWp

‍

Die Förderhöhe ist begrenzt auf maximal 40% der Brutto-Investitionskosten und die maximale Höhe des Zuschusses beträgt € 25.000 pro Photovoltaikanlage.

‍

Rechenbeispiel

Zum besseren Verständnis der Förderhöhe rechnen wir folgendes Beispiel mit fiktiven Zahlen:

  • Kosten PV-Anlage mit 15 kWp = € 15.000
  • 40% der förderfähigen Gesamtkosten: 40% von € 15.000 = maximal € 6.000
  • Förderhöhe:
    • 10 kWp werden mit dem Fördersatz Kategorie A gefördert: 10 x € 200 = € 2.000
    • 5 kWp werden mit dem Fördersatz von Kategorie B gefördert: 5 x € 150 = € 750
    • Förderhöhe gesamt: € 2.000 + € 750 = € 2.750

Wann und wo muss die PV-Förderung beantragt werden?

In Salzburg steht ausschließlich der Online-Förderantrag zur Verfügung. Der Antrag wird nach Fertigstellung der Photovoltaikanlage gestellt. Du kannst diesen bis 12 Monate nach Ausstellung der letzten Rechnung online einbringen. Die Rechnungen müssen ein Rechnungsdatum nach dem 1. Februar 2024 aufweisen.

Der beauftragte Elektrotechniker muss im Antragsformular ausgewählt werden können. Jeder Elektrotechniker mit Gewerbeberechtigung kann kostenlos ein Benutzerkonto erstellen, damit dieser im Antragsformular auch vom Antragsteller ausgewählt werden kann.

Screenshot Förderantrag Energieförderungen Land Salzburg
Screenshot Förderantrag Teilbereich Photovoltaikanlage

Welche Dokumente werden für die Photovoltaik-Förderung Salzburg benötigt?

Folgende Dokumente benötigst du für die Antragstellung:

  • Vollständig ausgefüllter Online-Förderantrag
  • Rechnung/en
    • Anzahlung-, Teil- und Schlussrechnung
    • Adressiert an den Empfänger der Förderung
    • Adresse des geförderten Objekts muss herauszulesen sein
    • muss/müssen die aufgewendete Arbeitszeit beinhalten
    • Muss für die einzelnen installierten Betriebsmittel aufgegliedert sein
    • Muss für den Gegenstand der Förderung abgegrenzt sein
  • Meldung über Fertigstellung der Anlage durch den beauftragten Elektrotechniker im Online-System der Geschäftsstelle
  • Nachweis in Form eines Prüfprotokolls (auf Anfrage)
  • Fotos der neuen Anlage (auf Anfrage)

Kann die Förderung mit anderen kombiniert werden?

Die Photovoltaik-Förderung Salzburg kann mit folgenden Förderungen

Kombiniert werden:

  • Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz)
  • EAG Investitionszuschuss bis 100 kWp (OeMAG)
  • Förderung von Gemeinden

NICHT kombiniert werden:

  • Zeitgleiche Förderung in Form einer Wohnbauförderung
Veröffentlicht am
3.6.2024

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*HALLOSONNE ist kein Finanzierungsanbieter. Entsprechend dienen die Kalkulationen lediglich als fiktive Beispiele und müssen von einem Finanzierungsinstitut individuell für alle Kund:innen evaluiert werden. 1) Annahmen für Strompreis/Amortisation: 7.2 kWp PV-Anlage; Jahresproduktion 7920 kWh. Solarstrompreis = Investitionskosten / Jahresproduktion x 20 Jahre; 39 Cent Durchschnittsbezug; 11 Cent Einspeisetarif; 4200 kWh Verbrauch, zus. 8kW Luft-Wasser-Wärmepumpe. 2) Annahmen für max. Ersparnis: 7.2 kWp PV-Anlage, 4-Personen Haushalt mit 4700 kWh Stromverbrauch/Jahr im Niedrigenergiehaus auf 180m2. Geheizt mit 4kW Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Energiemanagementsystem; elektr. Wasseraufbereitung mit 200L Boiler.
**HALLOSONNE Smart mit SolaX PV-Systemen ist ausschließlich in Kombination mit einem Photovoltaik-Speicher über einen manuellen Notstromschalter blackout- bzw. notstromfähig.