Photovoltaik-Förderung Wien: Alles, was du wissen musst
In Wien können bis zum 31.12.2024 zusätzlich zur Umsatzsteuerbefreiung Anträge sowohl auf eine Förderung von Photovoltaik-Anlagen sowie auf eine Förderung von Photovoltaik-Speichern beim Land Wien gestellt werden.
Die Photovoltaik-Förderung Wien für PV-Anlagen
Was wird gefördert?
Es werden u.a. Aufdach-Anlagen mit 800 Volllaststunden im Jahr gefördert (für dich als HALLOSONNE Kunde relevant). Die förderfähigen Kosten setzen sich aus den Anschaffungskosten der Anlage sowie den Kosten für Planung und Montage zusammen.
Folgende Anlagen oder Anlagenteile sind förderfähig:
- Photovoltaik-Module inklusive Trägergerüst
- Montage von PV-Modulen
- Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
- Absturzsicherungen für Photovoltaik-Anlagen in MGWB (mehrgeschoßige Wohnbauten)
- Messeinrichtungen
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Gutachten sowie die erforderlichen Vorleistungen
(Photovoltaik-Speicher, Zählerkasten, Versicherungskosten, Dacheindeckung, etc. sind nicht förderfähig)
Um welche Art und Höhe der PV-Förderung handelt es sich?
Es werden maximal 30% der förderfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse der ersten 5 Jahre, die mit 3,5 Cent/kWh berechnet werden) in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in folgender Höhe gefördert:
- bei Anschaffung einer neuen PV-Anlage: € 250 pro kWp (bei Anlagen bis zu 100 kWp wie es bei HALLOSONNE der Fall ist)
- bei Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage: € 150 pro kWp
Rechenbeispiele
Zum besseren Verständnis der Förderhöhe rechnen wir folgendes Beispiel mit fiktiven Zahlen:
- Kosten PV-Anlage mit 10 kWp = € 10.000
- Jahresertrag = 10.000 kWh
- Jahresertrag für 5 Jahre: 10.0000 kWh x 5 = 50.000 kWh
- Erlöse der ersten 5 Jahre: 50.000 kWh x € 0,035 = € 1.750
- Gesamtkosten abzüglich der Erlöse: € 10.000 - € 1.750 = € 8.250
- 30% der förderfähigen Gesamtkosten: 30% von € 8.250 = maximal € 2.475
Anschaffung einer neuen PV-Anlage mit 10 kWp
- 10 kWp x € 250 = € 2.500
- Du erhältst, wenn alle Posten auf der Rechnung gefördert werden, maximal € 2.475 und nicht € 2.500.
Anschaffung einer neuen PV-Anlage mit 4 kWp
- 4 kWp x € 250 = € 1.000
- Du erhältst, wenn alle Posten auf der Rechnung gefördert werden, maximal € 1.000.
Erweiterung einer bestehenden Anlage um 10 kWp
- 10 kWp x € 150 = € 1.500
- Du erhältst, wenn alle Posten auf der Rechnung gefördert werden, maximal € 1.500.
Wann und wo muss die PV-Förderung beantragt werden?
Der Förderantrag muss vor der rechtsverbindlichen Bestellung der PV-Anlage gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten kann auf eigenes Risiko unmittelbar nach Antragstellung erfolgen, die Förderzusage muss nicht abgewartet werden.
Den Antrag auf die Wiener PV-Förderung stellst du bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Du hast nach der Förderzusage 2 Jahre Zeit, um das Projekt umzusetzen und die restlichen notwendigen Dokumente einzureichen.
Welche Dokumente werden für die PV-Förderung benötigt?
Checkliste Dokumente und Angaben für die Antragstellung
- Angebot für die Installation einer Photovoltaik-Anlage (durch eine Fachfirma)
- prognostizierter Jahresertrag der PV-Anlage (durch eine Fachfirma)
- gültiger Lichtbildausweis
- Anzahl der geplanten Module
- Gesamtfläche der geplanten Photovoltaik-Anlage
- Neigung der PV-Module
- Ausrichtung der geplanten PV-Module (Himmelsrichtung)
Checkliste Dokumente für die Auszahlung
- Rechnung
- Einzahlungsbeleg
- Netzzusage
- Baubewilligung (falls erforderlich)
- Fördervertrag (inkl. Formular "Annahmeerklärung und Endabrechnung")
- Prüfprotokoll nach ÖVE E 8001
- Fotos der Anlage
Kann die PV-Förderung mit anderen kombiniert werden?
Die Wiener Landesförderung für Photovoltaik-Anlagen kann mit folgenden Förderungen
Kombiniert werden:
- Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz)
NICHT kombiniert werden:
- EAG Investitionszuschuss (OeMAG)
- Klima- & Energiefonds
Die Photovoltaik-Förderung Wien für Stromspeicher
Was wird gefördert?
Es wird pro Photovoltaik-Anlage und Standort nur ein stationärer Photovoltaik-Speicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie und bis zu 10 kWh gefördert. Hierbei kann es sich um die Neuanschaffung eines Photovoltaik-Speichers für eine bestehende oder eine neue PV-Anlage handeln. Die Erweiterung bestehender Stromspeicher wird NICHT gefördert.
Folgende Anlagen oder Anlagenteile sind förderfähig:
- Photovoltaik-Speicher
- Lastmanagementsystem
- Montage
- Steuer- und Regeleinrichtungen
- Gutachten sowie die erforderlichen Vorleistungen
- Messeinrichtungen
- Planungs- und Beratungsleistungen
(Erweiterungen, Eigenbauten oder Prototypen, gebrauchte Stromspeicher, PV-Anlagen mit Inselbetrieb, etc. sind nicht förderfähig)
Um welche Art und Höhe der Förderung handelt es sich?
Es handelt sich um einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 30% der förderungsfähigen Gesamtkosten.
Es werden maximal 10 kWh mit € 200/kWh gefördert.
Das Förderansuchen wird viermal im Jahr genehmigt, das bedeutet, dass es sein kann, dass du 3-4 Monate auf eine Zusage warten musst. Die nächsten Genehmigungen erfolgen im September 2024.
Rechenbeispiel
Zum besseren Verständnis der Förderhöhe rechnen wir folgendes Beispiel mit fiktiven Zahlen:
- Kosten Photovoltaik-Speicher mit 10 kWh = € 7.000
- 10 kWh x € 200 = € 2.000
- 30% der förderfähigen Gesamtkosten: 30% von € 7.000 = € 2.100
- Du erhältst, wenn alle Posten auf der Rechnung gefördert werden, maximal € 2.000.
Wann und wo muss die Förderung beantragt werden?
Der Antrag Photovoltaik-Förderung Wien für Stromspeicher muss bis zum 31.12.2024 vor der Bestellung des Speichers bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH erfolgen.
Nach Zusage der Förderung hast du 2 Jahre Zeit für die Umsetzung und die Übermittlung der restlichen erforderlichen Dokumente.
Welche Dokumente werden für die PV-Förderung benötigt?
Checkliste Dokumente und Angaben für die Antragstellung
- Angebot für die Errichtung eines Photovoltaik-Speichers (durch eine Fachfirma)
- gültiger Lichtbildausweis
- Typ/Hersteller/Speicherkapazität/Zeitwertgarantie des Stromspeichers
- Gesamtkosten
Checkliste Dokumente für die Auszahlung
- Rechnung
- Einzahlungsbeleg
- Fördervertrag
- Prüfprotokoll nach ÖVE E 8001
- Fotos der Anlage
Der Stromspeicher sollte alle 2 Jahre von einem konzessionierten Elektriker überprüft werden, denn im Zuge der Förderung kann auf Anfrage ein Prüfbefund dieser regelmäßigen Überprüfungen von dir verlangt werden.
Kann die Förderung mit anderen kombiniert werden?
Die Wiener Landesförderung für Photovoltaik-Speicher kann mit folgenden Förderungen
Kombiniert werden:
- Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz)
NICHT kombiniert werden:
- EAG Investitionszuschuss (OeMAG)
- Klima- & Energiefonds