Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik ab 2024
In Österreich entfällt seit dem 1. Jänner 2024 die PV-Anlagen Umsatzsteuer sowie die Umsatzsteuer für dazugehörige Photovoltaik-Speicher. Der sogenannte Nullsteuersatz ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig und setzt in Österreich ein wichtiges Zeichen für den Photovoltaik-Ausbau.
Somit fällt für Privathaushalte auch die komplizierte Antragstellung durch eine automatische Preissenkung weg und ermöglicht damit eine günstigere Anschaffung von Photovoltaik ohne bürokratischen Aufwand.
Für welche Leistungen gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik?
- Kauf und die Installation von PV-Modulen bis 35 kWp
- Erweiterung von PV-Modulen (sofern die Engpassleistung der PV-Anlage insgesamt nach der Erweiterung nicht mehr als 35 kWp ausmacht)
- PV-Komponenten (Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel, Einspeisesteckdosen, etc.)
- Photovoltaik-Speicher (sofern diese gemeinsam mit der PV-Anlage gekauft wurden)
- Erneuerung der Hauselektrik
Welche Leistungen werden NICHT von der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik begünstigt?
Für folgende Leistungen gilt weiterhin der Normalsteuersatz in der Höhe von 20%:
- Garantie- und Wartungsverträge
- Reparatur (außer es handelt sich um den Tausch eines Photovoltaik-Moduls)
- Ersatzteile oder Ersatzteillieferungen (außer sie werden in Kombination mit einem PV-Modul gekauft)
Welche Voraussetzungen gibt es für die Befreiung der PV Anlagen Umsatzsteuer?
- Die PV-Anlage muss sich auf oder in der Nähe eines im Fall von HALLOSONNE Kunden Wohngebäudes befinden.
- Die PV-Module müssen nach dem 31.12.2023 gekauft, geliefert oder installiert worden sein:
- Kauf mit Installation: Wenn HALLOSONNE oder ein Partner-Montagebetrieb die Photovoltaikmodule installiert, ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem die Anlage vollständig installiert ist (= Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls).
- Kauf ohne Installation: Werden nur Photovoltaik-Komponenten gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikmodule auch installiert, gilt das Lieferdatum als entscheidender Zeitpunkt.
- Die Photovoltaik-Anlage darf nicht größer als 35 kWp sein.
- Für die PV-Anlage darf bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf den EAG-Investitionszuschuss gestellt worden sein.
Was kostet eine PV-Anlage ohne Umsatzsteuer?
In Österreich beträgt die Umsatzsteuer auf Photovoltaik 20%. Qualitativ höherwertige PV-Anlagen kosten in Österreich ab 2.000 € pro kWp installierter Leistung, wobei kleinere Anlagen verhältnismäßig etwas teurer sind als größere.
Der Direktkauf-Preis einer Anlage mit 10 Paneelen, also ungefähr 4 kWp Leistung (ohne Stromspeicher) liegt bei ca. 9.000 € für das 4. Quartal 2023. Ohne Umsatzsteuer würdest du also 1.500 € sparen und nur noch 7.500 € für deine 4 kWp PV-Anlage bezahlen.